Um die neuen Ausweisdokumente sicherer zu machen, hat das Bundesinnenministerium am 3. Juni 2020 einen Gesetzesentwurf beschlossen, der nun im Bundestag verabschiedet werden soll. Darin enthalten sind eine ganze Reihe an Neuerungen, die das Risiko von Fälschungen minimieren sollen.
Bilder nur noch digital
Da das so genannte Morphing – die Fotos zweier Menschen werden hier zu einem Bild verschmolzen – unkompliziert möglich ist, sollen Ausweisporträts in Zukunft nur noch von der zuständigen Behörde vor Ort aufgenommen werden dürfen. Auch Fotografen, die eine sichere Übermittlung an die Passbehörde garantieren können, dürfen aufgesucht werden.
Fingerabdrücke und Seriennummer
Mit der Beantragung eines Personalausweises werden in Zukunft auch zwei Fingerabdrücke genommen, die in der Ausweiskarte gespeichert werden. Außerdem werden die Ermittlungsbefugnisse der Polizei erweitert: Im Fahndungsfall soll es dann Polizisten gestattet sein, die zu einer Seriennummer gehörigen Daten bei den ausstellenden Behörden zu erfragen.
Geschlecht
Wer im Personenstandsregister weder als männlich noch als weiblich geführt wird, kann sich zukünftig im Reisepass-Feld „Geschlecht“ ein X eintragen lassen. Da in einigen Ländern deswegen Diskriminierung zu befürchten ist, darf aber ebenso „weiblich“ oder „männlich“ ausgewählt werden.
Kinderausweis
Der Kinderausweis wird in Zukunft statt sechs nur noch ein Jahr Gültigkeit besitzen. Alternative dazu ist der biometrische Reisepass, der nach wie vor sechs Jahre gültig bleiben soll.
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von Solveig Michelsen