Berlin Private Vermietung von Ferienwohnungen in Berlin verboten

Nun ist es amtlich: Das Berliner Verwaltungsgericht bestätigte das kürzlich erlassene Verbot, in Berlin ganze Wohnungen privat an Touristen zu vermieten. Begründet wurde dies mit dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz. Hintergrund ist die zunehmende Wohnungsknappheit in der Hauptstadt, die durch private touristische Vermietungen nicht weiter gesteigert werden soll.

In Berlin darf die Privatwohnung nicht mehr an Touristen vermietet werden. | © SeanPavonePhoto, iStock

Touristification heißt das Schlagwort, das zu diesem Verbot in Berlin geführt hat: eine Verdrängung der angestammten Bevölkerung aus den attraktiven Vierteln. Denn in keiner anderen deutschen Stadt gibt es so viele inoffizielle Übernachtungsangebote im Verhältnis zur Bewohnerzahl. Auf 5000 neu gebaute Wohnungen (im Jahr 2014) kamen 9500 illegale Ferienapartments. Ein studentisches Projekt der Fachhochschule Potsdam zählte allein auf Airbnb 34.418 privat vermietete Schlafplätze in Berlin. Reiner Wild, der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, bekräftigte: „Gerade in den innerstädtischen Quartieren, wo die Mietpreisentwicklung in den letzten Jahren ohnehin jede Bodenhaftung verloren hat, wird das Angebot durch die Ferienwohnungen zusätzlich verknappt.“ Wohnungssuchende in der Hauptstadt müssen nun also auch noch mit zahlungskräftigen Gästen konkurrieren.

Dem wurde nun ein Riegel vorgeschoben: Wer ohne Ausnahmegenehmigung ganze Wohnungen als Feriendomizil auf Vermietungsportalen einstellt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro. Vier Ferienwohnungsbesitzer, die die Rechtmäßigkeit dieser Regelung gerichtlich angezweifelt hatten, wurden vom Verwaltungsgericht nun in ihre Schranken verwiesen.

Ähnliche Regelungen gelten übrigens in München und Hamburg. Auch hier ist es nicht gestattet, seine Wohnung ohne Genehmigung als Ferienwohnung anzubieten. Erlaubt ist hingegen das Vermieten eines einzelnen Zimmers in der eigenen Wohnung, wenn dieses nicht mehr als die Hälfte der Wohnfläche ausmacht. Weiterhin legal bleibt natürlich auch die kostenlose Unterbringung von Gästen à la Couchsurfing.

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von Solveig Michelsen

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