Laut Informationen des Auswärtigen Amts gelten ab sofort folgende geänderte Bedingungen für die Erlangung einer elektronischen Einreiseerlaubnis:
- Doppelstaater, die auch die Staatsangehörigkeit von Iran, Irak, Syrien oder Sudan besitzen, sind von der Teilnahme am Visa Waiver Programm ausgeschlossen.
- Reisende, die sich nach dem 1. März 2011 in Iran, Irak, Syrien oder Sudan aufgehalten haben, sind ebenfalls von der Teilnahme am Visa Waiver Programm ausgeschlossen. Ausgenommen sind lediglich Reisende, die sich in einem dieser Länder im öffentlichen Auftrag als Vollzeit-Bedienstete der Bundesregierung oder als Streitkräfteangehörige aufgehalten haben.
Bereits erteilte ESTA-Genehmigungen sind für diesen Personenkreis ab sofort ungültig. Sie müssen ein reguläres Visum beantragen, um einreisen zu dürfen. Ob in Einzelfällen – zum Beispiel bei Journalisten oder Geschäftsreisenden – Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können, wird derzeit noch geprüft. In jedem Fall empfiehlt das Auswärtige Amt den Kontakt mit der zuständigen US-amerikanischen Auslandsvertretung in Deutschland.
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von Solveig Michelsen